Hängegerüste

Mobile bzw. fahrbare Hängegerüste können horizontal und/oder vertikal bewegt werden (mit manuellen oder elektrischen Antrieben).

Hängegerüste werden in Bereichen von Bauwerken verwendet, bei denen das Gründen des Gerüstes auf einem festen und tragfähigen Untergrund nicht möglich ist.

Solche Gegebenheiten können z. B. sein:

  • an Brückenbauten
  • an Kuppeln
  • an Funktürmen
  • wenn Verkehrswege frei zu halten sind
  • wenn aus verkehrstechnischen und verkehrssicherheitstechnischen Gründen das Aufstellen eines Gerüstes nicht möglich ist oder
  • wenn unterhalb in einer weiteren Ebene der Bauablauf nicht gestört werden soll

Mobile bzw. fahrbare Hängegerüste können horizontal und/oder vertikal bewegt werden (mit manuellen oder elektrischen Antrieben).

Hängegerüste gehören zu den Sonderkonstruktionen und erfordern daher meistens eine gesonderte individuelle Statik. Dabei werden Hängegerüste entsprechend den jeweiligen statischen Erfordernissen mit Profil- oder Gitterträgern, bestehend aus Stahl und Aluminium gebaut.

Nach DIN 4420 – 3 darf die Belastung mit dem flächenbezogenen Nutzgewicht der Lastklasse 3 (2 kN/qm) auf 6 qm der Belagfläche beschränkt werden. Die verbleibende Belagfläche darf mit maximal 0,75 kN/qm belastet werden.